Allgemeine GeschÀftsbedingungen
gernhard.com
Christopher Gernhard
Steinendorfer StraĂe 45
42699 Solingen
Stand: 01.01.2022
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1. Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und VertrĂ€gen des VerkĂ€ufers liegen ausschlieĂlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spĂ€testens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende GeschĂ€ftsbedingungen des KĂ€ufers gelten als ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Ănderungen oder ErgĂ€nzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestĂ€tigt wurden. GegenbestĂ€tigung des KĂ€ufers unter Hinweis auf seine GeschĂ€fts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote des VerkĂ€ufers sind freibleibend und unverbindlich. AnnahmeerklĂ€rungen und sĂ€mtliche Bestellungen bedĂŒrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen BestĂ€tigung des VerkĂ€ufers. Das gleiche gilt fĂŒr ErgĂ€nzungen, AbĂ€nderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, MaĂe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrĂŒcklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten des VerkĂ€ufers sind nicht befugt, mĂŒndliche Nebenabreden zu treffen oder mĂŒndliche Zusicherungen zu geben, die ĂŒber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Alle Preisangaben in Angeboten sind freibleibend. FĂŒr den Fall wesentlicher Ănderung der den Preis bestimmender Faktoren vor endgĂŒltiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Ănderung vorbehalten. Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Mehrwertsteuer wird zusĂ€tzlich berechnet. Kosten fĂŒr Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Liefermenge
Der VerkÀufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Versand; Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem VerkĂ€ufer vorbehalten. Liefertermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedĂŒrfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem VerkĂ€ufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter -, auch wenn sie bei Lieferanten des VerkĂ€ufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der VerkĂ€ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den VerkĂ€ufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzĂŒglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfĂŒllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Der KĂ€ufer hat kein Recht zum RĂŒcktritt, Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung lĂ€nger als 3 Monate dauert, ist der KĂ€ufer berechtigt, vom VerkĂ€ufer eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei AnsprĂŒche. Hierauf kann sich der KĂ€ufer nur berufen, wenn er den VerkĂ€ufer unverzĂŒglich benachrichtigt. Sofern der VerkĂ€ufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der KĂ€ufer Anspruch auf eine VerzugsentschĂ€digung in Höhe 0,33 Prozent fĂŒr jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. DarĂŒberhinausgehende AnsprĂŒche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober FahrlĂ€ssigkeit des VerkĂ€ufers. Diese EntschĂ€digung kann erst ausgelöst werden, wenn dem VerkĂ€ufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt wurde. Der VerkĂ€ufer wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur ErfĂŒllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfĂŒllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der VerkĂ€ufer, seine ErsatzansprĂŒche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den KĂ€ufer in angemessener Höhe auszugleichen.
6. GefahrĂŒbergang
Die Gefahr geht auf den KĂ€ufer ĂŒber, sobald die Sendung das BetriebsgelĂ€nde des Kunden erreicht hat. Falls der Versand ohne Verschulden des VerkĂ€ufers oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den KĂ€ufer ĂŒber.
7. Annahmeverzug
Nimmt der KĂ€ufer die Ware nicht ab oder unterlĂ€sst er bei AbrufvertrĂ€gen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der VerkĂ€ufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurĂŒckzutreten oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung zu verlangen.
8. Untersuchungspflicht, MĂ€ngelrĂŒgen
MĂ€ngelrĂŒgen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind dem VerkĂ€ufer unverzĂŒglich, jedoch spĂ€testens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten MĂ€ngeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der MĂ€ngelrĂŒge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der KĂ€ufer entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige MĂ€ngel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ein ZurĂŒckweisen der Ware ist unstatthaft. Der KĂ€ufer hat bei Vorliegen eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. AnsprĂŒche auf Minderung, RĂŒcktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.
9. GewÀhrleistung
Da der VerkĂ€ufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten die GewĂ€hrleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller dem VerkĂ€ufer gegenĂŒber einrĂ€umt. Bei begrĂŒndeter MĂ€ngelrĂŒge leisten die Lieferanten des VerkĂ€ufers im Regelfalle nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. DarĂŒberhinausgehende AnsprĂŒche, insbesondere auf Schadenersatz, Haftung fĂŒr FolgeschĂ€den, sowie AnsprĂŒche auf Wandlung und Minderung entfallen, unabhĂ€ngig um welche Art von Mangel es sich handelt. Im Falle einer Mitteilung des KĂ€ufers, dass die Produkte nicht der GewĂ€hrleistung entsprechen, verlangt der KĂ€ufer, dass das schadhafte Teil bzw. GerĂ€t zur Reparatur und anschlieĂender RĂŒcksendung an den VerkĂ€ufer geschickt wird. GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegen den VerkĂ€ufer stehen nur dem unmittelbaren KĂ€ufer zu und sind nicht abtretbar. Reparaturversuche, Eingriffe oder KonfigurationsverĂ€nderungen durch unkompetentes oder unbefugtes Personal fĂŒhren zum sofortigen Erlöschen aller GewĂ€hrleistungsansprĂŒche. Die vorstehenden AbsĂ€tze enthalten abschlieĂend die GewĂ€hrleistung fĂŒr die Ware und schlieĂen sonstige GewĂ€hrleistungsansprĂŒche jeglicher Art aus.
10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart, sofort ohne Abzug zahlbar. Der VerkĂ€ufer ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 3% ĂŒber den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzĂŒglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist der VerkĂ€ufer darĂŒber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder hierfĂŒr Vorkasse zu verlangen. Der VerkĂ€ufer kann auch Vorkasse verlangen bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Der KĂ€ufer ist nur berechtigt, mit rechtskrĂ€ftig festgestellten oder vom VerkĂ€ufer unbestrittenen ZahlungsansprĂŒchen aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein ZurĂŒckbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als ErfĂŒllung. Die Zahlung durch Scheck oder Ăberweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont ist erst ErfĂŒllung, wenn der KĂ€ufer den Wechsel eingelöst hat.
11. Eigentumsvorbehalt
Der VerkĂ€ufer behĂ€lt sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollstĂ€ndigen Tilgung aller ihm aus GeschĂ€ftsverbindungen zu dem KĂ€ufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der KĂ€ufer ist zur WeiterverĂ€uĂerung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemĂ€Ăen GeschĂ€ftsbetriebes berechtigt. Der KĂ€ufer tritt dem VerkĂ€ufer schon jetzt alle ihm aus der WeiterverĂ€uĂerung und der GeschĂ€ftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der WeiterverĂ€uĂerung Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller AnsprĂŒche nach Satz 1. Der KĂ€ufer ist zum Einzug der dem VerkĂ€ufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der VerkĂ€ufer diese ErmĂ€chtigung nicht widerrufen hat. Die EinzugsermĂ€chtigung erlischt auch ohne ausdrĂŒcklichen Widerruf, wenn der KĂ€ufer seine Zahlungen einstellt. Der KĂ€ufer hat auf Verlangen des VerkĂ€ufers unverzĂŒglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware verĂ€uĂert hat und welche Forderungen ihm aus der VerĂ€uĂerung zustehen. Zu anderen VerfĂŒgungen ĂŒber die Vorbehaltsware oder ĂŒber die an den VerkĂ€ufer abgetretenen Forderungen ist der KĂ€ufer nicht berechtigt. Er hat dem VerkĂ€ufer jede BeeintrĂ€chtigung der Rechte an der im Eigentum des VerkĂ€ufers stehenden Ware unverzĂŒglich mitzuteilen. Der VerkĂ€ufer verpflichtet sich, dass ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderungen auf Verlangen des KĂ€ufers an diesen zu ĂŒbertragen, wenn und soweit deren Wert der dem VerkĂ€ufer zustehenden Forderungen 20% ĂŒbersteigt.
12. Auftragsannullierung
Auftragsannullierungen bedĂŒrfen der ausdrĂŒcklichen schriftlichen Genehmigung des VerkĂ€ufers. Sonderbestellungen, Software und Softwarelizenzen sind von RĂŒcknahme und Stornierung ausgeschlossen.
13. HaftungsbeschrÀnkung
SchadenersatzansprĂŒche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den VerkĂ€ufer als auch gegen dessen ErfĂŒllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
14. Absatzbindung
Bei Bezug von Erzeugnissen, fĂŒr die Absatzbindung besteht, gelten auĂer diesen allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers, die bei uns zur Einsichtnahme vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. SĂ€mtliche Produkte, welche Embargo-Bedingungen unterliegen, dĂŒrfen unter keinen UmstĂ€nden exportiert werden. Ein VerstoĂ gegen diese Bedingungen ist strafbar.
15. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes fĂŒr gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der KĂ€ufer ist fĂŒr die Einhaltung der einschlĂ€gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
16. Gerichtsstand
Auf VertrĂ€ge des VerkĂ€ufers findet ausschlieĂlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem LiefergeschĂ€ft und im Wechsel- und Scheckverfahren ist Solingen.
17. Reparaturen
Wird vor AusfĂŒhrung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewĂŒnscht, so ist dies ausdrĂŒcklich anzugeben. Die Kosten fĂŒr den Voranschlag sind zu vergĂŒten. Reparaturen erfolgen ohne GewĂ€hr, wenn kein MĂ€ngelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten fĂŒr den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von ReparaturgerĂ€ten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung. FĂŒr eventuellen Datenverlust wird keinerlei Haftung ĂŒbernommen. Dies gilt auch fĂŒr den Fall von sogenannten Viren. Der Kunde ist fĂŒr entsprechende Datensicherungen selbst verantwortlich. Leistungsabgrenzung: FĂŒr die Beseitigung von Störungen und MĂ€ngeln, die durch FahrlĂ€ssigkeit, unsachgemĂ€Ăer Handhabung (Anwenderfehler, Konfigurationsfehler), sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht werden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vom Hersteller zugelassener Materialien und Zubehör zurĂŒckzufĂŒhren sind, ĂŒbernimmt der Technische Kundendienst keine Haftung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Justage, Reinigung und Verbrauchsmaterial. Bei unberechtigt geltend gemachten ServiceansprĂŒchen behĂ€lt sich der Technische Kundendienst vor, entstehende Kosten direkt dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Servicevertrages sind SchĂ€den durch: Kurzschluss Ăberspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, NiederreiĂen, AusrĂ€umen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen: Wasser, Feuchtigkeit, Ăberschwemmungen, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, PlĂŒnderung, Sabotage, Höhere Gewalt, Hardware-SchĂ€den, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurĂŒckzufĂŒhren sind, sowie Computerviren. Die Behebung von Softwareproblemen, die Installation eines Betriebssystems, Datensicherung bei Festplattendefekten und die Konfiguration der Produkte gehören nicht zum Leistungsumfang. Ersatzteile: Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird der Technische Kundendienst entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschrĂ€nkt entsprechen. Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf den Technischen Kundendienst, das Eigentum an den Austauschteilen auf den Kunden ĂŒber. Mitwirkung des Anwenders: Der Anwender wird dem vom Technischen Kundendienst eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden TĂ€tigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den GerĂ€ten verschaffen und jede Hilfeleistung leisten, um eine zĂŒgige Instandsetzung zu ermöglichen. Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmĂ€Ăig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten („Backup“) vorzunehmen. Eine Haftung fĂŒr Daten wird nicht ĂŒbernommen. GewĂ€hrleistung: Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten fehlerhaft erbracht, wird der Technische Kundendienst auf Anforderung des Anwenders binnen angemessener Frist nachbessern. Wird eine Nachbesserung nicht binnen angemessener Frist durchgefĂŒhrt oder fĂŒhren Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Anwender den Vertrag kĂŒndigen oder Herabsetzung der VergĂŒtung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen. Alle weiteren AnsprĂŒche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von SchĂ€den, die nicht an den GerĂ€ten selbst entstanden sind, insbesondere bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder BeschĂ€digung von DatentrĂ€gern. Dies gilt nicht, soweit in FĂ€llen des Vorsatzes, der groben FahrlĂ€ssigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Anwender hat eventuelle SchĂ€den oder MĂ€ngel unverzĂŒglich nach Kenntniserhalt an den Technischen Kundendienst unter Angabe der fĂŒr die Ermittlung des Mangels oder Schadens zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Haftung: FĂŒhren Kundendienstleistungen zu unmittelbaren SachschĂ€den, so ĂŒbernimmt der Technische Kundendienst gegenĂŒber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit. Unmittelbarer Schaden ist dabei der Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschĂ€digten Gutes erforderlich ist. Die Haftung fĂŒr die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. Weitere AnsprĂŒche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem fĂŒr FolgeschĂ€den oder entgangenen Gewinn gegen den Technischen Kundendienst sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wegen Vorsatzes oder grober FahrlĂ€ssigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in FĂ€llen § 1.4 Produkthaftungs-Gesetz zwingend gehaftet wird. Der Kunde stellt den Technischen Kundendienst von AnsprĂŒchen Dritter frei, die ĂŒber den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen. Der Technische Kundendienst schlieĂt jegliche Haftung aus fĂŒr ursĂ€chlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachte SchĂ€den und Vermögensverluste.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Servicebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die GĂŒltigkeit der Bedingung hiervon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung, die dem Willen der Parteien und dem Zweck des Vertrages am ehesten entspricht, ersetzt. Das gleiche gilt fĂŒr eine von den Parteien nicht gesehene LĂŒcke.