Barrierefreie Website erstellen lassen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen zu digitaler Zugänglichkeit. Doch was bedeutet eine barrierefreie Website konkret, welche WCAG-Richtlinien gelten und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Pflichten, technische Anforderungen und gibt eine realistische Einschätzung zu Aufwand und Preisen.

Blauer horizontaler Trennstrich für die visuelle Unterteilung zweier Inhaltsabschnitte auf der Website.
Unternehmer kalkuliert Kosten für barrierefreie Website-Erstellung

Was Dich in diesem Beitrag erwartet

Blauer horizontaler Trennstrich für die visuelle Unterteilung zweier Inhaltsabschnitte auf der Website.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.
  • Barrierefreie Websites orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA.
  • Die Kosten hängen von Projektumfang, bestehendem Zustand der Website und gewünschter Konformitätsstufe ab.
  • Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern wirkt sich positiv auf SEO, Usability und Reichweite aus.
  • Unternehmen können zwischen einem barrierefreien Neubau und der Nachrüstung bestehender Websites wählen.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Ihre digitalen Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Was zunächst nach einer rein rechtlichen Pflicht klingt, hat in der Praxis weitreichende Auswirkungen auf Webdesign, Entwicklung und Content-Strategie.

Rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt mit einer schweren Behinderung. Hinzu kommen Millionen weitere mit temporären oder situativen Einschränkungen. Eine Website, die diese Nutzergruppen ausschließt, verschenkt nicht nur Reichweite, sondern verstößt unter Umständen gegen geltendes Recht.

Doch was genau bedeutet es, eine barrierefreie Website erstellen zu lassen? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche technischen Standards sind relevant und mit welchen Kosten sollten Unternehmen realistisch kalkulieren? In diesem Ratgeber erfährst du, worauf es bei der barrierefreien Webentwicklung ankommt. Ich gehe dabei auf die Anforderungen des BFSG ein, erkläre die WCAG-Richtlinien verständlich und zeige, welche Faktoren den Preis einer barrierefreien Website beeinflussen.

Ob du eine neue Website planen oder eine bestehende Seite nachrüsten möchtest: Nach diesem Artikel hast du das Wissen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und die richtigen Fragen an potenzielle Dienstleister zu stellen.

Unternehmerin informiert sich am Laptop über barrierefreie Website-Erstellung

1. Was bedeutet barrierefreie Website? Definition und Grundlagen

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können. Das schließt Personen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Behinderungen ein. Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust umgesetzt sind.

Der englische Fachbegriff dafür lautet Web Accessibility. Im Kern geht es darum, dass eine Website nicht ausschließlich für eine bestimmte Nutzergruppe funktioniert, sondern für ein möglichst breites Spektrum an Menschen. Das betrifft sowohl die visuelle Gestaltung als auch die technische Struktur und die inhaltliche Aufbereitung.

Für wen ist digitale Barrierefreiheit relevant?

Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als viele zunächst vermuten. Neben dauerhaften Behinderungen profitieren auch Nutzer mit temporären Einschränkungen davon, etwa nach einer Augenoperation oder mit einem gebrochenen Arm. Ebenso hilft eine barrierefreie Gestaltung älteren Menschen, die mit nachlassender Sehkraft oder eingeschränkter Feinmotorik arbeiten. Laut der W3C Web Accessibility Initiative umfasst digitale Barrierefreiheit alle Behinderungen, die den Zugang zum Web beeinflussen:

  • Visuell: Blindheit, Sehschwäche, Farbenblindheit
  • Auditiv: Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit
  • Motorisch: Eingeschränkte Feinmotorik, Lähmungen, Tremor
  • Kognitiv: Lernbehinderungen, Konzentrationsstörungen, Legasthenie

Was unterscheidet barrierefreies Webdesign von konventionellem Webdesign?

Konventionelles Webdesign orientiert sich in erster Linie an ästhetischen und funktionalen Kriterien für die Mehrheit der Nutzer. Barrierefreies Webdesign geht einen Schritt weiter und berücksichtigt von Anfang an, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Hilfsmitteln auf die Website zugreifen. Das betrifft unter anderem die Navigierbarkeit per Tastatur, die Kompatibilität mit Screenreadern, ausreichende Farbkontraste und eine klare inhaltliche Struktur.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Barrierefreiheit das Design einschränkt oder Websites weniger ansprechend macht. In der Praxis zeigt sich das Gegenteil: Barrierefreie Websites sind oft besser strukturiert, schneller und benutzerfreundlicher für alle Besucher. Wer eine Unternehmenswebsite gestalten lässt, kann Barrierefreiheit von Beginn an als Qualitätsmerkmal einplanen, statt sie nachträglich ergänzen zu müssen.

Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein Indikator für die Gesamtqualität einer Website. Eine barrierefreie Website erfüllt in der Regel auch hohe Standards bei Ladezeit, semantischer HTML-Struktur und Suchmaschinenoptimierung. Das liegt daran, dass viele Accessibility-Maßnahmen gleichzeitig die technische Basis verbessern, auf die auch Suchmaschinen angewiesen sind.




2. BFSG und gesetzliche Pflichten: Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

Welche Unternehmen fallen unter das BFSG?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Der Fokus liegt auf dem B2C-Bereich. Betroffen sind unter anderem Anbieter von:

  • E-Commerce und Online-Shops
  • Bankdienstleistungen und digitalen Finanzprodukten
  • Telekommunikationsdiensten
  • E-Books und digitalen Medien
  • Personenbeförderungsdiensten mit digitalen Buchungssystemen

Reine B2B-Angebote sind vom BFSG nicht direkt betroffen. Allerdings verschwimmen die Grenzen in der Praxis häufig, etwa wenn eine Unternehmenswebsite sowohl Geschäftskunden als auch Endverbraucher anspricht. Eine detaillierte Übersicht der betroffenen Branchen bietet die Informationsseite des Bundes zum BFSG.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen erbringen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Diese Ausnahme gilt jedoch ausschließlich für Dienstleistungen. Wer Produkte in den Verkehr bringt, ist unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Zusätzlich gibt es eine Übergangsfrist für Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 vertraglich vereinbart wurden. Diese dürfen bis zum 27. Juni 2030 weiterhin in ihrer bisherigen Form erbracht werden. Für neue Verträge und Angebote gilt das Gesetz jedoch ohne Einschränkung. Alle rechtlichen Details sind auf bfsg-gesetz.de nachzulesen.

Designer prüft gesetzliche Anforderungen des BFSG am Arbeitsplatz

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung des BFSG zuständig. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Unternehmen, die eine Unternehmenswebsite erstellen lassen, sollten Barrierefreiheit daher von Beginn an als festen Bestandteil des Projekts einplanen.




3. WCAG-Richtlinien: Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der international anerkannte Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Die aktuell relevante Version ist WCAG 2.2, wobei das BFSG die Konformitätsstufe AA als Mindestanforderung vorgibt. Die offizielle WCAG-Dokumentation des W3C bildet die Grundlage für jede barrierefreie Webentwicklung.

Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien, die unter dem Akronym POUR zusammengefasst werden. Jedes Prinzip adressiert einen anderen Aspekt der Zugänglichkeit und enthält konkrete Erfolgskriterien, die bei der Umsetzung geprüft werden können.

Wahrnehmbar (Perceivable)

Alle Inhalte und Bedienelemente müssen so dargestellt sein, dass Nutzer sie mit mindestens einem ihrer Sinne erfassen können. Konkret bedeutet das unter anderem, dass Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen werden, Videos Untertitel oder Audiodeskriptionen enthalten und Texte ausreichende Farbkontraste aufweisen. Ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text ist laut WCAG AA erforderlich.

Bedienbar (Operable)

Die gesamte Website muss mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sein. Dazu gehört vor allem die vollständige Tastaturbedienung. Nutzer, die keine Maus verwenden können, müssen alle Funktionen über die Tastatur erreichen. Auch ausreichend Zeit für Interaktionen, die Vermeidung von Inhalten, die Anfälle auslösen können, und eine klare Navigation gehören zu diesem Prinzip. Die W3C-Designtipps für Barrierefreiheit liefern hier praktische Orientierung.

Webdesignerin prüft WCAG-Richtlinien für barrierefreie Website am Bildschirm

Verständlich (Understandable)

Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein. Dazu zählen eine klare Sprache, konsistente Navigation und vorhersehbares Verhalten der Benutzeroberfläche. Formulare sollten verständliche Beschriftungen, hilfreiche Fehlermeldungen und Korrekturvorschläge bieten. Auch die Angabe der Seitensprache im HTML-Code fällt unter dieses Prinzip, da Screenreader diese Information benötigen, um Texte korrekt vorzulesen.

Robust (Robust)

Die technische Umsetzung muss so stabil sein, dass aktuelle und künftige Hilfstechnologien die Inhalte korrekt interpretieren können. Das erfordert valides, semantisches HTML, korrekte Verwendung von ARIA-Attributen und eine saubere Code-Struktur. Eine ausführliche Erklärung der WCAG-Konformitätsstufen A, AA und AAA bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Für Unternehmen, die ihre Unternehmenswebsite sichtbar machen wollen, sind die WCAG-Prinzipien doppelt relevant: Suchmaschinen bewerten viele der gleichen Faktoren positiv, die auch für Barrierefreiheit entscheidend sind.




4. Barrierefreie Website erstellen lassen: Technische Umsetzung

Wer eine barrierefreie Website erstellen lassen möchte, sollte verstehen, welche technischen Maßnahmen dahinterstehen. Barrierefreiheit ist kein einzelnes Feature, das nachträglich aktiviert wird, sondern ein Zusammenspiel aus semantischem Code, durchdachtem Design und strukturiertem Content. Die folgenden Bereiche sind für die technische Umsetzung besonders relevant.

Semantisches HTML und Dokumentstruktur

Die Grundlage jeder barrierefreien Website ist eine saubere HTML-Struktur. Überschriften müssen in einer logischen Hierarchie von H1 bis H6 angeordnet sein, damit Screenreader den Seitenaufbau korrekt erfassen. Navigationsbereiche, Hauptinhalte und Fußzeilen werden durch semantische Elemente wie <nav>, <main> und <footer> gekennzeichnet. Diese sogenannten Landmarks ermöglichen es Nutzern assistiver Technologien, gezielt zwischen Seitenbereichen zu springen.

Formulare und interaktive Elemente

Formulare gehören zu den häufigsten Fehlerquellen in Sachen Barrierefreiheit. Jedes Eingabefeld benötigt ein zugeordnetes <label>-Element. Pflichtfelder sollten nicht nur farblich, sondern auch textlich gekennzeichnet sein. Fehlermeldungen müssen klar beschreiben, was korrigiert werden muss, und programmatisch mit dem betroffenen Feld verknüpft sein. Auch CAPTCHA-Systeme stellen eine Barriere dar und sollten durch barrierefreie Alternativen ersetzt werden.

Entwickler arbeitet an semantischem HTML-Code für barrierefreie Website

Barrierefreiheit in WordPress und Elementor

WordPress bringt als CMS bereits eine solide Basis für Barrierefreiheit mit. Der Core orientiert sich an den WCAG-Richtlinien, und es gibt ein dediziertes Accessibility-Team bei WordPress, das sich um die kontinuierliche Verbesserung kümmert. Allerdings hängt die tatsächliche Barrierefreiheit einer WordPress-Website stark vom verwendeten Theme, den Plugins und der individuellen Umsetzung ab.

Bei Page Buildern wie Elementor Pro ist besondere Sorgfalt gefragt. Viele visuelle Gestaltungsmöglichkeiten erzeugen zusätzlichen HTML-Code, der die Zugänglichkeit beeinträchtigen kann. Erfahrene Entwickler achten darauf, dass Widgets korrekte ARIA-Labels erhalten, die Tab-Reihenfolge stimmt und dynamische Inhalte wie Slider oder Akkordeons auch per Tastatur bedienbar sind. WordPress.com bietet hierzu ergänzende Hinweise für die barrierefreie Arbeit mit dem CMS.

Wer eine professionelle Umsetzung mit WordPress und Elementor sucht, kann sich bei einer erfahrenen Webdesign-Agentur beraten lassen, die Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses versteht.




5. Kosten einer barrierefreien Website: Faktoren und Preisrahmen

Eine der häufigsten Fragen lautet: Was kostet es, eine barrierefreie Website erstellen zu lassen? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn der Preis hängt von mehreren Variablen ab. Entscheidend ist vor allem, ob eine komplett neue Website gebaut oder eine bestehende Seite nachgerüstet werden soll.

Neubau vs. Nachrüstung

Bei einem barrierefreien Neubau wird Accessibility von Anfang an in Konzeption, Design und Entwicklung integriert. Das ist in der Regel effizienter und kostengünstiger als eine nachträgliche Anpassung. Bei der Nachrüstung muss zunächst ein umfassendes Audit des Ist-Zustands stattfinden, bevor gezielte Maßnahmen umgesetzt werden können. Je nach Zustand der bestehenden Website kann der Aufwand für eine Nachrüstung den eines Neubaus sogar übersteigen.

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Die Kosten für eine barrierefreie Website werden von mehreren Faktoren bestimmt:

  • Umfang der Website: Anzahl der Seiten, Templates und individuellen Layouts
  • Komplexität der Funktionen: Online-Shops, Buchungssysteme oder Mitgliederbereiche erfordern deutlich mehr Aufwand als statische Informationsseiten
  • Angestrebte Konformitätsstufe: WCAG AA ist der gesetzliche Standard, WCAG AAA geht darüber hinaus und ist entsprechend aufwendiger
  • Zustand der bestehenden Website: Sauberer, semantischer Code lässt sich leichter anpassen als veraltete oder unstrukturierte Codebasen
  • Content-Aufbereitung: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und Überarbeitung von Texten in Leichte Sprache erzeugen zusätzlichen Aufwand

Unternehmer kalkuliert Kosten für barrierefreie Website-Erstellung

Realistische Preisrahmen

Für eine Orientierung lassen sich grobe Preisrahmen nennen, die je nach Dienstleister und Region variieren können:

  • Barrierefreiheits-Audit einer bestehenden Website: ab ca. 1.500 bis 5.000 Euro
  • Nachrüstung einer mittelgroßen Unternehmenswebsite: ab ca. 3.000 bis 15.000 Euro
  • Barrierefreier Neubau einer Unternehmenswebsite: ab ca. 5.000 bis 25.000 Euro

Diese Angaben dienen als grobe Richtwerte. Der tatsächliche Preis ergibt sich aus einem individuellen Briefing und der Analyse des konkreten Projekts. Wer verschiedene Angebote vergleichen möchte, sollte darauf achten, dass der Leistungsumfang klar definiert ist. Ein günstiges Angebot ohne ausdrückliche WCAG-Konformitätszusage kann am Ende teurer werden als eine transparente Kalkulation von Anfang an. Im Blog von Gernhard Unternehmenswebseiten findest du weitere Ratgeber, die bei der Einschätzung von Webprojekten helfen.




6. Barrierefreiheit testen: Tools und Prüfverfahren

Eine barrierefreie Website zu erstellen ist nur der erste Schritt. Ebenso wichtig ist die systematische Überprüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich funktionieren. Dafür stehen sowohl automatisierte Tools als auch manuelle Prüfverfahren zur Verfügung. In der Praxis liefert erst die Kombination beider Ansätze ein zuverlässiges Bild.

Automatisierte Testtools

Automatisierte Tools scannen den Quellcode einer Website und identifizieren typische Barrieren wie fehlende Alt-Texte, unzureichende Farbkontraste oder fehlende Formular-Labels. Sie eignen sich gut für einen schnellen Erstcheck und die regelmäßige Überwachung. Zu den bekanntesten Tools gehören:

  • WAVE: Browser-Erweiterung, die Accessibility-Fehler direkt auf der Seite visuell markiert
  • axe DevTools: Integriert sich in die Browser-Entwicklertools und liefert detaillierte Fehlerbeschreibungen
  • Accessibility Checker: Ein Online-Tool, das Websites auf WCAG-Konformität prüft
  • AChecks: Ein weiterer webbasierter Checker für schnelle Barrierefreiheitstests

Eine umfassende Liste weiterer Prüfwerkzeuge pflegt die W3C Web Accessibility Initiative. Automatisierte Tools decken laut Studien allerdings nur etwa 30 bis 50 Prozent aller Barrieren auf. Aspekte wie die Verständlichkeit von Inhalten oder die logische Tab-Reihenfolge erfordern manuelles Testen.

Webentwicklerin testet Barrierefreiheit einer Website mit Prüftool am Monitor

Manuelle Tests und Nutzertests

Manuelle Prüfverfahren ergänzen die automatisierten Checks um die Perspektive echter Nutzer. Dazu gehört das Navigieren der gesamten Website ausschließlich per Tastatur, das Testen mit verschiedenen Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver und die Prüfung bei unterschiedlichen Zoomstufen. Besonders aufschlussreich sind Tests mit tatsächlich betroffenen Personen, da sie Barrieren aufdecken, die weder Tools noch sehende Tester erkennen. Wer das Thema Accessibility grundlegend vertiefen möchte, findet im Webdesign-Journal einen guten Einstieg.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, Barrierefreiheitstests nicht als einmalige Maßnahme zu betrachten, sondern als fortlaufenden Prozess. Bei jedem Content-Update oder Redesign sollte die Zugänglichkeit erneut geprüft werden. Wer Unterstützung bei der Umsetzung oder Überprüfung benötigt, kann sich jederzeit an das Team von Gernhard Unternehmenswebseiten wenden.




7. Zusammenfassung

Digitale Barrierefreiheit ist seit dem Inkrafttreten des BFSG im Juni 2025 für viele Unternehmen im B2C-Bereich gesetzliche Pflicht. Die technische Grundlage bilden die WCAG-Richtlinien in der Konformitätsstufe AA, die sich an den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit orientieren. Die Umsetzung umfasst semantisches HTML, tastaturfreundliche Navigation, ausreichende Kontraste und barrierefreie Formulare. Die Kosten variieren je nach Projektumfang und hängen davon ab, ob ein Neubau oder eine Nachrüstung erfolgt. Automatisierte Tools helfen bei der Erstprüfung, ersetzen jedoch keine manuellen Tests und Nutzertests mit betroffenen Personen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, der bei jedem Update berücksichtigt werden sollte.

8. Fazit

Eine barrierefreie Website erstellen zu lassen ist heute keine optionale Zusatzleistung mehr, sondern eine Investition in Rechtskonformität, Nutzerfreundlichkeit und langfristige Sichtbarkeit. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur Bußgelder und Abmahnrisiken, sondern schaffen ein digitales Angebot, das mehr Menschen erreicht und besser in Suchmaschinen performt.

Entscheidend ist, Barrierefreiheit nicht als nachträgliches Add-on zu betrachten, sondern als integralen Bestandteil jedes Webprojekts. Wer von Anfang an auf saubere Struktur, semantischen Code und durchdachte Gestaltung setzt, spart langfristig Kosten und schafft eine Website, die technisch und inhaltlich auf einem soliden Fundament steht.

Die Wahl des richtigen Dienstleisters spielt dabei eine zentrale Rolle. Achte darauf, dass konkrete WCAG-Konformität zugesichert wird, Barrierefreiheitstests Teil des Projektumfangs sind und die Agentur nachweisbare Erfahrung in diesem Bereich mitbringt. So stellst du sicher, dass deine Website nicht nur gut aussieht, sondern für alle Menschen zugänglich ist.

Zufriedene Unternehmerin blickt auf fertige barrierefreie Website am Laptop

9. FAQ

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Die technischen Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Die Kosten hängen von Umfang, Komplexität und dem Zustand der bestehenden Website ab. Ein barrierefreier Neubau beginnt bei etwa 5.000 Euro, eine Nachrüstung bei ca. 3.000 Euro. Individuelle Anforderungen wie Shops oder Buchungssysteme erhöhen den Preis.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG A, AA und AAA?

Die drei Konformitätsstufen beschreiben unterschiedliche Levels der Barrierefreiheit. Stufe A deckt die grundlegendsten Anforderungen ab, AA ist der gesetzlich geforderte Standard, und AAA umfasst die höchsten Anforderungen, die in der Praxis selten vollständig umsetzbar sind.

Kann ich meine bestehende Website barrierefrei nachrüsten?

Grundsätzlich ja. Der Aufwand hängt vom aktuellen Zustand der Website ab. Seiten mit sauberem, semantischem Code lassen sich leichter anpassen als veraltete Websites mit unstrukturiertem Aufbau. Ein professionelles Audit zeigt, welche Maßnahmen konkret nötig sind.

Reichen Overlay-Tools für Barrierefreiheit aus?

Nein. Sogenannte Accessibility-Overlays, die per JavaScript nachträglich über eine Website gelegt werden, lösen die grundlegenden Probleme im Code nicht. Sie erzeugen häufig neue Barrieren und werden von Experten und Behindertenverbänden kritisch bewertet. Eine echte barrierefreie Umsetzung im Quellcode ist notwendig.

Welche Vorteile hat Barrierefreiheit neben der gesetzlichen Pflicht?

Barrierefreie Websites profitieren von besserer Suchmaschinenoptimierung, höherer Benutzerfreundlichkeit und einer größeren Zielgruppe. Semantisch sauberer Code, schnelle Ladezeiten und klare Strukturen wirken sich positiv auf Rankings und Conversion-Raten aus.

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Bild von Christopher Gernhard

Christopher Gernhard

In seiner Funktion als Webentwickler erstellt und optimiert Christopher leidenschaftlich gerne Webseiten. Anschließend an sein Studium der Wirtschaftsinformatik gründete er die Webdesign-Agentur Gernhard Unternehmenswebseiten mit Sitz in Haan.

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